Versehrten Fischereiverein München e.V.

Informationen für Gastfischer
Hallo Gastfischer,
bei folgenden Verkaufsstellen kannst Du Tageserlaubnisscheine für den Langwieder See und Mittlerer Isarkanal käuflich erwerben.

Langwieder See:
Saison: 01. Mai bis 30. September
Tageskartenpreis: € 15,00 + € 10,00 Pfand
Mittlerer Isarkanal:
Saison: 01. Mai bis 15. Oktober
Tageskartenpreis: € 10,00 + € 10,00 Pfand

Das Pfand wird von der Verkaufsstelle bei Rückgabe der Karte nur im Verkaufsjahr zurückerstattet.
AKM Angel- und Ködermarkt
Riesenfeldstr. 75
80809 München
Tel. 089-53 24 80
Fishermans's Partner
Bodenseestr. 275
81249 München
Tel. 089-893 284 17
Angelcenter - Weiss
Ludwig-Thoma-Str. 38
85221 Dachau
Tel. 08131-79 914
Fishermans's Partner
Gruber Straße 9
85599 Parsdorf
Tel. 089-99 15 38 27
Bestimmungen und Auflagen für Gastfischer am Langwieder See:
Befahren und Parken gemäß der Straßenverkehrsordnung, Ufer und Anlagen dürfen nicht beschädigt werden.
Das Fischen im Bereich des Rasthauses/Hotel ist verboten.
Es sind zwei Handangeln jeweils mit 1 Anbissstelle erlaubt. Eine Ausnahme bildet das Fischen auf Hecht. Hier dürfen Wobbler mit bis zu drei Anbissstellen verwendet werden.
Der See darf nur vom Ufer aus befischt werden.
Bei der Ausübung der Fischerei müssen folgende Ausrüstungsgegenstände mit sich geführt werden:
Gültiger Fischereiausweis, gültiger Tageserlaubnisschein, Kescher, Fischbetäuber, Hakenlöser, Messer und Maßband.
Immer auf fischwaidgerechte Hakengrößen achten! Das Anfüttern und Hältern von Fischen ist verboten!

Das Nachtfischen (eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) ist verboten.
Alle Köder sind erlaubt, die Verwendung lebender Köder ist jedoch verboten.

Weitere Vorgehensweisen, sowie Mindestmaße und Schonzeiten sind auf dem Erlaubsnisschein beschrieben.
Bestimmungen und Auflagen für Gastfischer am Mittlerer Isarkanal:
Das Gewässer darf zwischen dem Stauwehr Oberföhring (Max-Halbe-Weg) und der Bahnüberführung
in Unterföhring (in Höhe E.ON - Werksgelände) befischt werden.
Es darf mit einer Handangel, bestückt mit 1 Anbissstelle, gefischt werden. Der Kanal darf nur vom Ufer aus befischt werden. Das Fischen von Brücken und sonstigen Bauwerken ist strengstens verboten.
Bei der Ausübung der Fischerei müssen folgende Ausrüstungsgegenstände mit sich geführt werden:
Gültiger Fischereiausweis, gültiger Tageserlaubnisschein, Kescher, Fischbetäuber, Hakenlöser, Messer und Maßband.
Immer auf fischwaidgerechte Hakengrößen achten! Das Anfüttern und Hältern von Fischen ist verboten!

Das Nachtfischen (eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) ist verboten.
Alle Köder sind erlaubt, die Verwendung lebender Köder ist jedoch verboten.

Weitere Vorgehensweisen, sowie Mindestmaße und Schonzeiten sind auf dem Erlaubnisschein beschrieben.